Verfahren, in dem Bürger ein Problem des Gemeinwesens gründlich behandeln und Lösungen vorschlagen, in Form eben eines „Bürgergutachtens“.
So ein Bürgergutachten umfasst 50 bis 200 Seiten.
Wesentliche Elemente des Verfahrens sind:
- Die Teilnehmer werden im Zufallsverfahren ausgewählt.
- Sie arbeiten mehrere ganze Tage lang ernsthaft an der Sache.
- Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
- Sie werden u. a. von Experten vielseitig informiert.
- Die Arbeit wird von einer neutralen Stelle (wie der gfb) begleitet und dokumentiert.
- Das Bürgergutachten wird veröffentlicht.
Genauer ist das Verfahren beschrieben hier (anklicken) und in den einzelnen Bürgergutachten.
Siehe auch: