Verfahren, in dem Bürger ein Problem des Gemeinwesens gründlich behandeln und Lösungen vorschlagen, in Form eben eines „Bürgergutachtens“.

So ein Bürgergutachten umfasst 50 bis 200 Seiten.

Wesentliche Elemente des Verfahrens sind:

  • Die Teilnehmer werden im Zufallsverfahren ausgewählt.
  • Sie arbeiten mehrere ganze Tage lang ernsthaft an der Sache.
  • Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
  • Sie werden u. a. von Experten vielseitig informiert.
  • Die Arbeit wird von einer neutralen Stelle (wie der gfb) begleitet und dokumentiert.
  • Das Bürgergutachten wird veröffentlicht.

Genauer ist das Verfahren beschrieben hier (anklicken) und in den einzelnen Bürgergutachten.

Siehe auch:

Planungszelle