Bei einer Fachtagung in Berlin hat Dr. Hilmar Sturm von der gfb zum Thema Qualitätskriterien für Bürgergutachten (Planungszellen) referiert. Der Kreis von Praktikern hat ihn beauftragt, an einem strukturierten Papier zu diesem Thema weiterzuarbeiten. Es soll auf einem Treffen in München 2009 beschlossen werden.

Strittig ist, ob es eine Zertifizierung angestrebt werden soll. Die Befürworter hoffen, so die Qualität von Beteiligungsverfahren sicherstellen zu können und Auftraggebern Sicherheit zu verschaffen. Die Skeptiker weisen auf die den zusätzlichen Aufwand hin und fragen, wer solche Zertifikate ausstellen könnte und ob sie überhaupt notwendig sind. Man solle das Geld lieber in die Bürgerbeteiligung selbst stecken.

Das »Planungszellen-Protagonisten«-Treffen fand dieses Mal vom 7. bis zum 9. Dezember 2008 zusammen mit dem Treffen des »Procedere«-Netzwerks statt, auf Einladung und mit großzügiger Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Das Konferenz-Thema lautete »Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligungsverfahren am Beispiel von Planungszellen/Bürgergutachten«.

Eine häufige Frage ist: »Wird da denn auch was draus?« Deshalb ist auch die Bereitschaft der Auftraggeber, die Empfehlungen der Bürger zu berücksichtigen und zumindest teilweise zu verwirklichen, ein Qualitätskriterium der Bürgerbeteiligung. Darauf haben die Durchführungsträger und Moderatoren aber wenig Einfluss.

Aus Japan berichtete Professor Akinori Shinoto (Beppu-Universität) von den dort mit Erfolg eingeführten »Kompakt-Planungszellen«. Auch an nur zwei Tagen lassen sich schon gute Ergebnisse erzielen. In Japan haben die Arbeitnehmer praktisch keinen Urlaubsanspruch; sie werden auch nicht zur Teilnahme an Beteiligungsverfahren freigestellt. Daher müssen die Verfahren an Wochenenden stattfinden.

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