Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Ärztin Kathrin Sonnenholzner, hat am 17. Januar 2005 eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gerichtet. Sie wollte wissen, ob das Bürgergutachten für Gesundheit tatsächlich als Grundlage für die bayerische Gesundheitspolitik verwendet wird. Außerdem fragte sie, warum die Staatsregierung politisch für die „Kopfpauschale“ eintritt und nicht für das von den meisten Bürgergutachtern geforderte Prinzip „alle sollen Beiträge zahlen, und für jede Einkommensart“. Schließlich interessierte sie sich für die Kosten des Bürgergutachtens.

Am 1. März 2005 hat das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz darauf geantwortet. Die Antwort umfasst fast zwei engbedruckte Seiten. Das Ministerium berichtet, dass es die Hauptforderung der Bürger, nämlich mehr Präventionsmaßnahmen, bereits umsetzt, und zwar in der neuen Gesundheitsinitiative „Gesund. Leben. Bayern.“ Zur Frage nach der Kopfpauschale oder Bürgerversicherung hat sich die Staatsregierung offensichtlich bewusst gegen die Empfehlung der Bürgergutachter entschieden; sie behauptet, dass gerade die Kopfpauschale besonders gut dem Solidaritätsprinzip entspreche, das die Bürgergutachter als besonders wertvoll herausgestellt haben.

Die vollständige Anfrage und die Antwort finden Sie in der Drucksache 15/2971 des Bayerischen Landtags vom 21. März 2005, die hier als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.