Eine australische Wissenschaftlerin hat die Beziehungen zwischen Bürgerbeteiligungsverfahren und den in Verbänden organisierten Interessen untersucht. Drei Fallstudien wurden genauer betrachtet, einer dieser Fälle ist das Bürgergutachten zum Verbraucherschutz in Bayern.

Unter dem Titel „Public Deliberation and Interest Organisations: A Study of Responses to Lay Citizen Engagement in Public Policy“ hat Carolyn Hendriks (Australian National University) ihre Ergebnisse vorgelegt. Das Werk umfasst 375 Seiten. Ob und in welcher Form es veröffentlicht wird, steht noch nicht fest.

Frau Hendriks stellt fest, dass die meisten Verbände positiv auf das Bürgergutachten reagiert hätten; sie begriffen es als Chance, ihre Sichtweisen, ihr Fachwissen und ihre Interessen zu erläutern und einzubringen. Manche Referenten hätten sich mehr Diskussion mit den Bürgergutachtern gewünscht (was in aller Regel im Verfahren mit gutem Grund vermieden wird). Nur wenige Verbände lehnten eine Mitarbeit ab, aus eher innerverbandlichen Gründen. Kritisch sind meistens diejenigen Institutionen und Verbände, die das Bürgergutachten nicht praktisch kennengelernt haben.

Ein weiterer (von sehr vielen anderen) interessanter Punkt aus der Studie ist, dass die Autorin im Fall des Verbraucherschutz-Bürgergutachtens eine „zu geringe Spannung“ sieht, das heißt, das Thema war nicht kontrovers genug. (Dem scheint eine bestimmte Vorstellung von Politik zugrundezuliegen, bei der es heiß hergehen muss. Dazu neigen aber die Bürgergutachter selten, auch bei Themen, die in den Medien hochgekocht werden.)