In einem Referendum hat das Volk der Schweiz mit Mehrheit das Bauen von Minaretten verboten, und zwar sogar durch eine Verfassungsänderung.

In einem Gastbeitrag auf den Seiten des Netzwerks Gemeinsinn hat Dr. Hilmar Sturm an diesem Beispiel gezeigt, dass die direkte Demokratie zwar eine allgemeine Atmosphäre der freien Diskussion und Mitverantwortung schafft, aber nicht ausreicht, um zu allgemein akzeptablen Lösungen für grundlegende, oft verwickelte Probleme zu gelangen. Sie braucht wie die repräsentative Demokratie die Ergänzung durch andere Demokratie-Organisationsformen und -Verfahren.

Der Beitrag ist hier veröffentlicht:

http://www.netzwerk-gemeinsinn.net/content/view/568/142/

Minarette und die Formen direkter Demokratie
Geschrieben von Dr. Hilmar Sturm   
Donnerstag, 3. Dezember 2009

minaretteschweiz-a_-_radiobremen.jpgAm 29.11.2009 haben 56% der Schweizer Eidgenossen in einer Volksabstimmung gegen den Bau von Minaretten gestimmt. Die Empörung weltweit ist groß. Die direkte Demokratie wird in Frage gestellt. Dr. Hilmar Sturm nimmt Stellung, schlägt eine methodische Erweiterung vor und lädt zur Diskussion ein.

WAS

Eine Mehrheit der abstimmenden Schweizer Bürger hat für einen Zusatz in der Verfassung gestimmt, der den Bau von Minaretten verbietet. Das hat eine Welle von Kritik an der direkten Demokratie ausgelöst. Man sehe jetzt ja, dass das Volk irrwitzige Entscheidungen treffe.

Demokratie heißt aber nun mal "Volks-Herrschaft". Jede staatliche Gewalt wird vom Willen des Volkes abgeleitet. Wer sagt, dass die Bürger beim Wählen schlauer sind als beim Volksentscheid?

Einzelfälle und Einzelfälle

Macht das Volk mehr Fehler als die von ihm Gewählten? Das lässt sich nicht anhand eines Einzelfalles entscheiden, zumal es nur wenige Entscheidungen gibt, die an sich „richtig“ oder „falsch“ wären. Ein Gegenbeispiel: 1938 hat das Schweizer Volk durch Volksentscheid die strafrechtliche Verfolgung schwuler und lesbischer Liebe abgeschafft, in einer Zeit, in der in sehr vielen Ländern der Welt eher Intoleranz oder sogar Faschismus und Stalinismus angesagt waren. In der angeblich so viel gescheiteren repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland dagegen wurden zwischen 1949 und 1969 mehr Menschen nach dem § 175 Strafgesetzbuch verurteilt als während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Erst 1969 wurde der Paragraph zum größten Teil abgeschafft. Aber auch das ist ein Einzelfall.

minarett_in_duisburg_-_ilse_burgass.jpgDemokratische Kultur durch Demokratiepraxis

Direkte Demokratie schafft eine grundsätzlich offenere Atmosphäre in der Politik. Die Politiker wissen, dass das Volk fast jede seiner Entscheidungen korrigieren kann. Also müssen sie besser zuhören und alles gründlich erklären. Und es fällt ihnen leichter, über Parteigrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, wie etwa im Bundesrat, der schweizerischen Regierung, in der fast alle Parteien kooperieren. Denn eine Entscheidung braucht letztlich mehr als eine knappe Mehrheit im Parlament.

Ja oder Nein – ist das alles?

Dennoch hat die direkte Demokratie auch ihre Nachteile. Den größten sehe ich darin, dass ein fertiger Vorschlag vorgelegt wird, über den dann abgestimmt wird. Er kann nicht mehr verändert werden; die Abstimmenden haben nur die Wahl zwischen A und B, ja oder nein, manchmal geradezu zwischen schwarz und weiß. Dabei würden vermutlich die meisten Menschen gern einen Konsens suchen, eine Lösung, mit der alle leben können und die die Vorzüge aller Vorschläge vereint.

Hier braucht es andere Verfahren. Das Parlament macht das nämlich auch nur manchmal und bedingt. Die Parteien und Fraktionen belauern sich eifersüchtig und legen wenig Wert auf übergreifende Zusammenarbeit und Konsens. Ja, sie müssen geradezu Unterschiede erfinden, damit sie auf dem „Markt“ erkennbar und von den anderen zu unterscheiden bleiben. Und wer Lärm macht, kommt ins Fernsehen – nicht wer abwägt und das Gemeinsame sucht.

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WIE

Neue Wege der Demokratie: besonnen und informiert

Das tun jedoch oft „einfache“ Bürgerinnen und Bürger, und zwar in geschickten Verfahren der Bürgerbeteiligung, in England und Amerika «deliberative democracy», in Frankreich «démocratie participative» genannt. Besonders Verfahren, bei denen Menschen mit Zufallsverfahren ausgewählt werden, haben eine große Stärke: In ihnen wirken Vertreter aller Schichten und Gruppen mit. In Planungszellen zum Beispiel arbeiten diese Menschen dann mehrere Tage lang gründlich an einem Problem. Sie hören Fachleute an, machen Ortsbegehungen, treten in Dialog mit Politikern und Beamten, diskutieren untereinander viele Teilfragen und empfehlen schließlich, begründet und gemeinsam, sach- und bürgergerechte Lösungen.

Diese „deliberativen“ Verfahren (von to deliberate = beratschlagen, bedenken) müssen nun nicht alleine stehen, unverbunden neben oder sogar gegen die direkte oder repräsentative Demokratie, also gegen Volksbegehren und -entscheid oder Parlament und Parteien. Sie ergänzen diese Formen vielmehr. Und sie ermöglichen es, über erhitzten Streit hinwegzukommen. Oft wird befürchtet, dass Meinungsmache und finanzstarke Werbekampagnen eine Entscheidung zu sehr beeinflussen. In deliberativen, mehrtägigen Verfahren mit Zufallsauswahl und gründlicher Information spielen solche Kampagnen keine große Rolle. Das hat zum Beispiel das Bürgergutachten zum Verbraucherschutz in Bayern 2001/2 gezeigt. Damals kochte das Thema „Mobilfunk“ in den Medien. Lautstarke Bürgerversammlungen gab es landauf landab. Doch in den Planungszellen spielten andere Themen eine viel größere Rolle – Themen, die auch die „schweigende Mehrheit“ wirklich im Alltag betreffen und interessieren.

Mehr als A oder B

Die direkte Demokratie kann zum Beispiel durch zwei Arten von Bürgerbeteiligungsverfahren ergänzt und bereichert werden:

1.) Aus den Vorschlägen eines Volksbegehrens und den Gegenvorstellungen von Regierung oder Parlamentsmehrheit wird in einem Bürgergutachten ein Konsens- oder Kompromissvorschlag entwickelt, der zunächst mit den Vertretern des Volksbegehrens und der Regierung verhandelt wird. Kommt keine Einigung zustande, dann könnte der Bürgergutachter-Vorschlag als dritter Vorschlag zur Abstimmung gebracht werden.

2.) Als Information vor der Abstimmung könnten alle Haushalte eine Art Stellungnahme erhalten, die von Bürgern in einem Bürgergutachten abgegeben worden ist, das heißt, Kommentare und Bewertungen zu den Abstimmungsfragen und möglicherweise sogar eine Abstimmungsempfehlung. So ein «voter’s guide», wie ihn Ned Crosby in den USA vorgeschlagen hat, wäre sozusagen eine ausgewogene Bürgerstimme im Konzert der mehr oder weniger einseitigen und interessengeleiteten Informationen vor einem Volksentscheid.

Hätte man in der Schweiz ein Bürgergutachten zur Frage der Integration und des Zusammenlebens der Religionen gemacht, und wären die Ergebnisse dieses Bürgergutachtens dann auch ausreichend bekannt gemacht worden, dann hätten Regierung und Volk vielleicht eine ganz andere Lösung für die ganz offensichtlich vorhandenen Wünsche und Befürchtungen der Mehrheit gefunden. So aber ging es um das Symbol des Minaretts und um ja oder nein – weder um die Sache, das Problem oder Anliegen an sich, noch um einen vernünftigen Kompromiss, für den die Schweizer doch sonst so berühmt sind. Der wäre aber erreichbar, und das mit relativ einfachen Mitteln.

Diese Mittel sind für unser Denken nur noch ungewohnt. Sie sind bewährt, aber nicht genügend bekannt. Es wird Zeit, dass man statt über Minarette darüber spricht, wie man künftig an solche Streitfragen herangeht. Das Zusammenleben verschiedener Menschen ist jedenfalls für so grobe Verfahren wie diesen Volksentscheid zu schade und zu wertvoll. 

Weiterführende Informationen:

Planungszelle / Bürgergutachten:

Anwendung von Bürgergutachten – Dr. Hilmar Sturm

Bürgerbeteiligung von "unten" – Dr. Hilmar Sturm

Mal was Neues: Brüssel hört Volkes Stimme – Dr. Hilmar Sturm

Bürgeraktivierung in den Kommunen ? Hoffnungen, Enttäuschungen, Perspektiven – Prof. Dr. Helmut Klages

Minarett-Diskussion:

Spiegel-online-Artikel vom 1.12.

WER

09-01-26_lemomo_bb_mehr_als_ein_faschingsscherz_-_10.jpgHilmar Sturm, geboren 1965, gelernter Bankkaufmann, Wirtschaftswissenschaftler, früher wissenschaftlicher Angestellter der TU München, seit 2001 Geschäftsführer der gfb Gesellschaft für Bürgergutachten (www.buergergutachten.com), seit 2006 Vorstand des Instituts für Verbandsforschung und -beratung SVV eG (www.verbandsforschung.de) und außerdem Lehrbeauftragter für Bürgerbeteiligung an der Universität Augsburg und Dozent an einer Fachhochschule.

Kontakt

Dr. Hilmar Sturm
gfb  Gesellschaft für Bürgergutachten
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