Abstimmung aller Wahlberechtigten über ein Gesetz.

Je nach Verfassung eines Landes oder Staates kann der Volksentscheid vom Parlament oder von den Bürgern selbst angestoßen werden.

In Bayern z. B. kann die Verfassung überhaupt nur durch Volksentscheid geändert werden, der Landtag kann bis auf das Haushaltsgesetz alle Gesetze dem Volk vorlegen, wenn er will, und das Volk kann selbst in einem Volksbegehren einen Volksentscheid herbeiführen.

Wenn das Volk selbst entscheidet, bezeichnet man das als „direkte Demokratie“.

Auch „Referendum“ genannt (von dem lateinischen Wort referendum = zu Berichtendes).

 

Siehe auch:

Volksbegehren
direkte Demokratie