Redaktoren werden von Teilnehmern eines Bürgerbeteiligungsverfahrens gewählt. Sie prüfen Dokumente und Veröffentlichungen, die vom unabhängigen Durchführungsträger zusammengestellt werden, ob die Inhalte unverfälscht und ohne Fehler wiedergegeben werden. Das soll verhindern, dass Auftraggeber, Durchführungsträger oder andere das Ergebnis nach ihren Wünschen einseitig darstellen oder manipulieren.

Weil das Wort (außer in der Schweiz) unüblich ist, verwenden wir jetzt die Bezeichnung Prüfleser.

 

Siehe auch:

Prüfleser