Prüfleser werden aus dem Kreis der Teilnehmer eines Beteiligungsverfahrens gewählt. Sie lesen Dokumente, zum Beispiel den Ergebnisteil eines Bürgergutachtens, und prüfen, ob die Autoren die Empfehlungen und Aussagen der Bürger wahrheitsgetreu, ohne Missverständnis und Fehler wiedergegeben haben. Erst danach geht ein Bürgergutachten in Druck, und dann wird es erst dem Auftraggeber überreicht.

Das verhindert, dass Auftraggeber, Interessengruppen oder der Durchführungsträger selbst die Inhalte manipulieren; außerdem wird dadurch weitgehend ausgeschlossen, dass Fehler und Missverständnisse bei der Auswertung sich in Dokumente einschleichen.

 

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