Bürger oder Bürgerin ist streng genommen nur jemand, der einem bestimmten Gebiet ein besonderes Bürgerrecht hat, beispielsweise die Staatsangehörigkeit (Staatsbürger).
Bei vielen Beteiligungsverfahren müsste man deshalb eigentlich nicht von Bürgerbeteiligung, sondern von Einwohner(innen)beteiligung sprechen.
In letzter Zeit wird das Wort
aber oft in einem weiteren Sinne für alle Menschen verwendet, die in einem Gemeinwesen leben.