Ein Runder Tisch bietet Experten, Interessengruppen und Verbänden im Vorfeld eines Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, ihre Interessen, Sichtweisen und Sachinformationen einzubringen, auf relevante und dringliche Themen und Aufgabenfelder hinzuweisen und so den Durchführungsträger bei der Festlegung des Arbeitsprogramms, den Fragestellungen und bei der Auswahl von relevanten Informationen und Referenten zu beraten. Die Entscheidungen darüber bleiben beim Auftraggeber und beim unabhängigen Durchführungsträger.

Interessengruppen und Verbände sowie Experten sollten bei Beteiligungsverfahren nicht übergangen werden, sondern von Anfang an eingebunden sein. Ihr Fachwissen ist unverzichtbar, viele vertreten besonders Betroffene. Außerdem hat ein Beteiligungsverfahren nur Sinn, wenn die wichtigsten Interessenorganisationen und Fachleute das Verfahren kennen und grundsätzlich akzeptieren.