Im Grunde jede Mitwirkung an einer Entscheidung, zum Beispiel an einer Abstimmung.

In Deutschland ist das Wort Mitbestimmung aber eng mit den Rechten von Arbeitern und Angestellten in Unternehmen verknüpft, die gesetzlich geregelt sind.

Man unterscheidet die betriebliche und die unternehmerische Mitbestimmung.

Die betriebliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es legt fest, dass und wie ein Betriebsrat gewählt wird und welche Rechte er hat. Diese Rechte sind weiter untergliedert in die eigentliche Mitbestimmung und die Mitwirkung, die wiederum aus drei Stufen besteht: dem Widerspruchs-, dem Beratungs- und dem Informationsrecht.

Die unternehmerische Mitbestimmung ist im Drittelbeteiligungs- und im Mitbestimmungsgesetz vorgeschrieben: Ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder von Kapitalgesellschaften wird von den Arbeitnehmern gewählt.

Damit es zu keinen Verwechslungen mit diesen gesetzlich genau bestimmten Rechten und Verfahren kommt, verwenden wir statt dem Wort Mitbestimmung die Bezeichnungen Mitsprache, Mitentscheidung und Beteiligung.