Welche Themen und Arbeitsformen in einem Verfahren der Reihe nach folgen, wird in einem Arbeitsprogramm festgelegt.

Das Arbeitsprogramm wird vom unabhängigen Durchführungsträger (Gesellschaft für Bürgergutachten) gestaltet. Als Grundlagen und Ausgangspunkte dienen u. a.:

  • Auftrag, Fragen und Wünsche des Auftraggebers
  • Fachwissen von Experten
  • Informationen und Anregungen von Verbänden u. ä.
  • Kenntnisse und Erfahrungen über Arbeitsformen und Verfahren
  • zeitliche und räumliche Möglichkeiten

Ein vorgegebenes Arbeitsprogramm bedeutet nicht, dass die Beteiligten nicht auch neue, eigene Aspekte des Themas oder sogar andere Themen einbringen und bearbeiten können. Man wird fast immer dafür Möglichkeiten einplanen.

Welche Themen ausgewählt werden, wie sie aufeinander aufbauen, welche Arbeitsformen zweckmäßigerweise dafür angewandt werden und in welcher Reihenfolge, das sind zentrale Fragen für ein gutes Verfahren. Auftraggeber und Beteiligte können mit Recht erwarten, dass weder nach Schema F noch willkürlich vorgegangen wird. Eine Mischung aus theoretischem Überblick, systemischem und ordnendem Denken, praktischer Erfahrung, Einfühlungsvermögen, kreativer Vorstellungskraft und Selbstkritik ist dazu nötig.

Siehe auch:

Arbeitsformen