heißt, dass die Teilnehmer eines Verfahrens zufällig ausgewählt werden:

  • Bürger aus dem Einwohnermelderegister
  • Mitarbeiter aus einer Gesamtpersonalliste
  • Kunden aus der Kundenkartei

„Zufällig“, wie geht das?

Entweder man überlässt es wirklich dem Zufall. Bei Computerdatenbanken zieht dann der Computer nach einem besonderen Zufallsprogramm einzelne Datensätze heraus. Bei normalen Karteien zieht man jede 10. oder 100. Karte heraus („Ziehen jeder n-ten Karte“).

Oder man will, dass auf alle Fälle ein bestimmter Anteil an Frauen, Menschen in einem bestimmten Alter oder dergleichen ausgewählt wird. Dann macht man eine „geschichtete Zufallsauswahl“.

Üblicherweise genügt eine normale Zufallsauswahl völlig, wenn man über 100 oder 200 Personen auswählt.

Warum Zufallsauswahl?

Weil auf diese Weise ganz normale Menschen ausgewählt werden, aus allen Gruppen der Gesellschaft, mit allen Arten von Alter, Bildungsstand, Vermögen, Einkommen, Herkunft, Familienstand usw. Sie sind in einem gewissen Sinne „repräsentativ“ für die ganze Bevölkerung (das heißt sie spiegeln die ganze Bevölkerung wider). Auch die „schweigende Mehrheit“ ist vertreten. Die große Vielfalt unterschiedlicher Berufs- und Lebenserfahrungen, Kenntnisse und Sichtweisen, die mit einer Zufallsauswahl zusammenkommt, kann kein Experte und kein Vertreter einer Institution haben.

Das Gegenstück wäre, dass jeder, der will, mitmachen kann. Dann muss man sich fragen, wie man die Teilnehmer einlädt. Meistens reagieren vorwiegend bestimmte Gruppen der Bevölkerung auf Aufrufe in der Zeitung oder auf Plakate, zum Beispiel Vertreter von Verbänden und Vereinen, Interessengemeinschaften, besonders politisch Aktive usw.

Wir bevorzugen die Zufallsauswahl, wenn es um Fragen geht, die eine große Zahl von Menschen, oder sogar alle Bürger betreffen.

 

Siehe auch:

Repräsentativität