Wer in einem Verfahren beteiligt wird, das ist eine der wichtigsten Fragen bei Beteiligungs- und Dialogverfahren.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die Teilnehmer auszuwählen, wenn nicht alle beteiligt werden können:

  1. Wer kommt, ist da: Es wird öffentlich, z. B. durch Zeitungsanzeigen eingeladen. Üblicherweise folgen einer solchen Einladung vor allem Menschen, die ein persönliches Interesse an der Sache haben, die sich besonders gut und gern ausdrücken und durchsetzen, die sogenannten Aktivbürger (meistens mehr Männer als Frauen, Menschen mit höherer formaler Bildung und höherem Einkommen usw.). Diese haben meistens auch sonst genügend Gelegenheit, sich zu beteiligen.
  2. Die Teilnehmer werden vom Auftraggeber oder vom Durchführungsträger nach bestimmten Kriterien einzeln und persönlich ausgewählt: besonders Betroffene, Vertreter von bestimmten Bevölkerungs- oder Interessengruppen, Vorsitzende von Vereinen usw.
  3. Eine Zufallsauswahl: Man zieht aus dem Einwohnermelderegister (oder aus der Mitglieder- oder Mitarbeiterkartei usw.) in einem Zufallsverfahren, Namen und Adressen von Personen, die dann persönlich eingeladen werden. Auf diese Weise sind unter den Teilnehmern erfahrungsgemäß alle Schichten und Gruppen der Bevölkerung gut vertreten. Auch Menschen, die kein eigenes Interesse an der Sache haben und sich bisher nicht engagiert haben, nehmen teil.

Bei den meisten Beteiligungsverfahren halten wir die Zufallsauswahl für die beste. Eine solche Vielfalt von Lebens- und Sichtweisen, Wissen und Erfahrungen erreicht man sonst kaum. Die Teilnehmer kennen sich meistens nicht und gehen unbefangen und offen miteinander um. Sie denken sehr stark an das Gemeinwohl. Die sogenannte schweigende Mehrheit ist dabei und schweigt nicht länger.

In vielen Fällen ist es aber wichtig und beabsichtigt, dass Betroffene mitmachen oder nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beteiligt wird. Selbst dann empfiehlt sich manchmal eine Zufallsauswahl aus der bestimmten Gruppe oder aus den Betroffenen.

Die verschiedenen Auswahl-Arten lassen sich auch kombinieren. Beispielsweise ist es oft zweckmäßig, in einer ersten Stufe Vertreter von Interessengruppen zu beteiligen und in einer zweiten Stufe dann zufällig ausgewählte Bürger. Wir schlagen für jedes Verfahren die passende und geeignete Form der Teilnehmerauswahl vor.

 

Siehe auch:

Zufallsauswahl
Repräsentativität