Leistungen für Politik, Staat und Kommune

Wenn in Staat und Kommunen die Bürger an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, wirkt das Beteiligungsverfahren als Demokratieinstrument. Genauso möglich ist aber auch eine Beteiligung der (Verwaltungs-)Mitarbeiter, von besonders Betroffenen oder von Leistungsempfängern.

Die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Entscheidungsfindung ist ein zunehmendes Bedürfnis der Bürgerschaft sowie eine Notwendigkeit für unsere demokratische Ordnung. Einerseits sind die BürgerInnen eher bereit, schwierige und einschneidende Entscheidungen mitzutragen, wenn sie sie selber vorgeschlagen haben. Andererseits kann dadurch Macht der organisierten Interessen eingedämmt werden, die viele Entscheidungen verhindert (so berechtigt deren Anliegen im Einzelfall auch sein mag) .

Vertreter der Landeshauptstadt München als Auftraggeberin gemeinsam mit Staatsminister und gfb-Gesellschaftern.

Gemeinsames „Bürgergutachten Kunstareal“ für Landesregierung und Landeshauptstadt.

Beteiligungsverfahren ersetzen nicht die Entscheidung durch Parlamente, Räte, Regierungen und andere Verantwortliche; sie ergänzen sie. Die Politik lässt sich beraten von denen, die es angeht. Dadurch wird sie demokratischer. Beteiligungsverfahren schlagen Lösungen vor, die in der Gesellschaft sehr konsensfähig sind, und diese Lösungen werden dadurch konsensfähiger, dass sie von der Bürgerschaft selbst kommen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass viele Vorschläge verwirklicht werden.

Auch öffentliche Betriebe und Unternehmen können ihrer besonderen Stellung gerecht werden, wenn sie BürgerInnen und KundInnen auf eine vernünftige demokratische Weise mitdenken und mitreden lassen. Sie erhalten dann nicht nur die Legitimation des Marktes, sondern auch eine immer dringender notwendige Legitimation von der Bürgerschaft. Außerdem können sie sich einen Vorsprung gegenüber den meisten Unternehmen erarbeiten, wenn sie ihre Leistungen und Kommunikation in direktem Dialog noch kunden- und bürgerfreundlicher gestalten.

Besonders übernationale und internationale Organisationen (EU, Weltbank, IWF, UNESCO usw.) finden durch Beteiligungsverfahren den direkten Draht zu den Menschen, zu Unternehmen und anderen Organisationen. Sie sind dann nicht mehr auf Informationen angewiesen, die über mehrere föderale Ebenen „verdünnt“ und mit Organisationsinteressen befrachtet werden. Wenn sie direkte Mitsprache vorweisen können, erhalten ihre Argumente größeres Gewicht und eigene breite Grundlage.