In manchen deutschen Ländern und vor allem in der Schweiz ein direktdemokratisches Verfahren:

In Niedersachsen läuft es z. B. so ab: Ein Antrag mit einer bestimmten Zahl von Unterschriften wird eingereicht. Dann muss das Parlament darüber entscheiden. Aus dem Volk wird ein Gesetz vorgeschlagen; die Bürger haben damit das gleiche Recht wie die Regierung oder eine Fraktion. Das Parlament stimmt ab. Wenn es die Volksinitiative ablehnt, kann als nächstes ein Volksbegehren beginnen.

In der Schweiz können 100.000 Bürger durch Unterschrift eine Änderung der Bundesverfassung beantragen. Dann stimmt das Volk darüber ab. Dabei muss eine Mehrheit des Volkes und aller Kantone für die Initiative stimmen.

Auch auf Kantons- und Gemeindeebene gibt es ein ähnliches Initiativrecht.

Siehe auch:

Volksbegehren
Volksentscheid