Damit die Teilnehmenden bereits bestehende politische Planungen und Vorstellungen kennen, und um direkten Dialog auch zwischen Politikern und Bürgern zu ermöglichen, findet bei Bürgergutachten jeweils eine Politikeranhörung statt: Dabei fragen die Bürger, und die Politiker antworten.

In der Regel werden dazu Vertreter der Fraktionen aus Parlament oder Rat des Auftraggebers, also zum Beispiel beim Bürgergutachten für Gesundheit Vertreter der drei Fraktionen des Bayerischen Landtags oder beim Bürgergutachten zur Zukunft der ländlichen Räume im Kanton St. Gallen Vertreter der fünf Fraktionen des Kantonsrats, bei kommunalen Bürgergutachten entsprechend Vertreter der Stadt- oder Gemeinderatsfraktionen.