Unter Mitsprache verstehen wir es, wenn Bürger, Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden, Klienten u. a. mitreden dürfen, wenn also ihre Meinung, ihre Lebens- und Welterfahrung gefragt sind und man ihnen zuhört.

Mitsprache bedeutet auch, dass man die Empfehlungen der Beteiligten ernstnimmt und wirklich berücksichtigt.

Die nächste Stufe wäre dann die Mitentscheidung (Mitbestimmung). Da haben die Beteiligten selbst die Macht, an der Entscheidung mitzuwirken, nicht nur an ihrer Vorbereitung. Sie geben also nicht nur Empfehlungen ab, sondern sie dürfen mit abstimmen.