In der Kleingruppe geschieht ein wesentlicher Teil der Arbeit an einem Bürgergutachten (und anderer Verfahren). Die Kleingruppe besteht aus ca. 5 Teilnehmern. Sie besprechen eine Sachfrage und einigen sich auf Bewertungen oder gemeinsam erarbeitete Vorschläge. Sie entwickeln also Lösungen und bewerten diese gemeinsam. In der Kleingruppe werden – ohne Aufsicht und Moderation – Sichtweisen, Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht. Es entsteht gegenseitiges Verständnis.

Die Kleingruppen werden in einem Verfahren immer wieder neu zusammengesetzt, so dass möglichst viele Menschen miteinander sprechen und keine festen Strukturen entstehen, keine Meinungsführer sich herausbilden.

Erfahrungsgemäß arbeiten die Teilnehmer in den Kleingruppen sehr sachorientiert, offen und unbefangen.