Zu einem guten Verfahren gehört eine Evaluation, das heißt eine Bewertung, Beurteilung. Vor allem die mitwirkenden Personen können ein Verfahren bewerten, denn sie kennen es aus eigener Erfahrung.

Bei Verfahren der gfb gibt es in aller Regel eine Verfahrensbewertung durch die Teilnehmenden (zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger). Diese wird, zum Beispiel in Bürgergutachten, in jedem Fall veröffentlicht. (Bis jetzt hatten wir glücklicherweise gute Noten.)

Evaluation wird oft als Fremdkontrolle erlebt, vor der man ein bisschen Angst hat, die eher demotiviert und von jemandem kommt, der die Sache nicht wirklich kennt.

Zusammen mit Wolfgang Fänderl haben wir ein Münchner Konzept der partizipativen Evaluation entwickelt. Dabei evaluieren sich die Akteure selbst, ziehen selbst ihre Schlüsse, entwickeln Verbesserungsmöglichkeiten und sind dann auch entsprechend motiviert, sie umzusetzen. Diese Evaluation bezieht sich nicht (nur) auf Beteiligungs- und Moderationsverfahren, sondern sie ist selbst eines. Zudem ein sehr wirtschaftliches, weil die eigenen Kräfte gefördert und genutzt werden.

Bestandteil der Evaluation ist es für die gfb auch, statistische Angaben über die Teilnehmenden von Beteiligungsverfahren zu erfassen und zu dokumentieren, so dass die Repräsentanz beurteilt werden kann.