Politiker, Experten oder Verwaltungsleute hören andere an, bevor sie eine Entscheidung fällen. Angehört werden beispielsweise Experten, Bürger, Vertreter von Verbänden, Initiativen und Interessengruppen.

Dazu werden sie zu einer Sitzung eingeladen und dürfen einen Vortrag halten und/oder man stellt ihnen Fragen und diskutiert mit ihnen.

Manchmal wird dabei ein Protokoll geführt (jemand schreibt mit).

Bei einem Bürgergutachten gibt es in der Regel eine „Politikeranhörung“. Das heißt, es ist einmal anders herum: Die Bürgergutachter lassen sich von den Politikern ihre Stellungnahmen vortragen und befragen sie.

In der Schweiz sagt man „Vernehmlassung“ statt Anhörung. Sie gehört fest dazu, wenn Gesetze vorbereitet werden.