Der Ausdruck »Beteiligung« ist sehr vieldeutig und deshalb eigentlich nicht sehr günstig. Aber es ist uns noch kein besserer eingefallen, und üblich ist er auch. Oft wird das Fremdwort »Partizipation« dafür verwendet. Beteiligungs- oder Partizipationsverfahren sind bestimmte Arten, bestimmte Vorgehensweisen. Sie legen zum Beispiel fest: Auswahl der Teilnehmer, Dauer des Verfahrens, Ziel, Form des Ergebnisses usw. Innerhalb eines Verfahrens können verschiedene Arbeitsformen (siehe dort) angewandt werden.

Beteiligung heißt, dass jemand jemanden an etwas teilhaben lässt. Wir unterscheiden vier Stufen der Beteiligung (die Übergänge sind fließend):

1. Information

Beispiele: Politiker informieren Bürger (Amtsblatt, Broschüren, Auslegung); Bürger können Beschwerden und Anregungen in einen »Kummerkasten« einwerfen; Betriebsversammlungen;…

Die Information fließt nur in eine Richtung, es gibt keine umfassende Antwort.

2. Dialog

Zweiseitiges Gespräch, das heißt es wird geantwortet. Ein Dialog ist aber nicht auf ein bestimmtes Ergebnis ausgerichtet, es gibt keine konkreten Empfehlungen und keine Beschlüsse, sondern nur einen Austausch von Informationen, Meinungen, Interessen usw. Beispiele: Bürgerversammlung; Mitarbeitergespräch; Dialoggruppen; …

3. Mitsprache

Die Teilnehmer werden gehört, geben Empfehlungen ab und haben einen gewissen Anspruch darauf, dass das, was sie vorschlagen (beschließen), ernstgenommen und berücksichtigt wird.

Beispiele: Petition; Betriebliches Vorschlagswesen; Bürgergutachten; Anhörung; …

4. Mitentscheidung

Die Teilnehmer äußern nicht nur ihre Meinung oder Empfehlungen, sondern sie entscheiden selbst mit oder legen Grundlagen für eine Entscheidung. Beispiele: Volks- und Bürgerbegehren; Qualitätszirkel; …

(Man könnte noch eine 5. Stufe beschreiben: wenn nur die Beteiligten selbst entscheiden. Beispiel: Bürgerentscheid; Volksentscheid.)

Es gibt noch viele Möglichkeiten, Beteiligungsverfahren zu ordnen und zu unterscheiden. Uns ist die Unterscheidung der folgenden beiden Arten wichtig: Es gibt Beteiligungsverfahren, bei denen die Information oder der Dialog

über Medien (Vermittler, indirekt) oder
direkt
geschieht. Indirekt wird zum Beispiel beteiligt, wenn über Zeitungen, Rundfunk oder das Internet informiert wird. Direkte Formen sind wertvoller. Dabei sprechen die Entscheider und die Beteiligten direkt miteinander, wenigstens teilweise.