Verfahren, bei dem Bürger ein Problem des Gemeinwesens gründlich behandeln und Lösungen vorschlagen, in Form eben eines „Bürgergutachtens“.
So ein Bürgergutachten umfasst 50 bis 200 Seiten.
Wesentliche Elemente des Verfahrens sind:
- die Teilnehmer werden im Zufallsverfahren ausgewählt
- sie arbeiten mehrere ganze Tage lang ernsthaft an der Sache
- dafür erhalten sie ein bescheidenes Entgelt
- sie werden u. a. von Experten so informiert, dass sie mehrere Sichtweisen erleben und nicht manipuliert werden
- die Arbeit wird von einer neutralen Stelle (Gesellschaft für Bürgergutachten) begleitet und dokumentiert
- das Bürgergutachten wird veröffentlicht
Genauer ist das Verfahren beschrieben zum Beispiel im Kapitel „Verfahren“ des Bürgergutachtens für Gesundheit.