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Bürgergutachten

Verfahren, in dem Bürger ein Problem des Gemeinwesens gründlich behandeln und Lösungen vorschlagen, in Form eben eines „Bürgergutachtens“.

So ein Bürgergutachten umfasst 50 bis 200 Seiten.

Wesentliche Elemente des Verfahrens sind:

  • Die Teilnehmer werden im Zufallsverfahren ausgewählt.
  • Sie arbeiten mehrere ganze Tage lang ernsthaft an der Sache.
  • Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
  • Sie werden u. a. von Experten vielseitig informiert. 
  • Die Arbeit wird von einer neutralen Stelle (wie der gfb) begleitet und dokumentiert.
  • Das Bürgergutachten wird veröffentlicht.

Genauer ist das Verfahren beschrieben hier (anklicken) und in den einzelnen Bürgergutachten, die zum Herunterladen bereitstehen.

Gesellschaft für Bürgergutachten
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